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Die Trauben hängen hoch…

jedenfalls deutlich höher als noch vor einem Jahr, was die Ausbildung zum zertifizierten Mediator (m, w, d) anbelangt.

Denn die Ausbildungsvoraussetzungen nach der aktuell gültigen ZMediatAusbV ( https://www.gesetze-im-internet.de/zmediatausbv/ ) verlangen nicht nur einen um 10 Präsenzzeitstunden verlängerten Ausbildungslehrgang (mithin 130 statt zuvor 120 Präsenzzeitstunden), sondern auch noch den Nachweis von fünf vom Ausbildungsteilnehmenden selbst durchgeführte und sodann supervidierte Mediationen, bevor man sich des Gütesiegels „Zertifizierter Mediator“ im Rechtsverkehr bedienen darf (zur neuen Rechtslage vgl. den Beitrag „Länger, teurer, anspruchsvoller: Zweite Verordnung zur Änderung der ZMediatAusbV“, hier).

Das bis zum 29. Februar 2024 gültige Recht sah hingegen vor, dass man nur eine supervidierte Mediation vorweisen musste, um sich als „zertifiziert“ bezeichnen zu können – eine Anforderung, die Dank der Unterstützung durch die Ausbildungsleitung von adriboACADEMY regelmäßig ein Großteil der Ausbildungsteilnehmenden erreichte (siehe bspw. den Bericht zum Ausbildungslehrgang 2023/24, hier).

Mit Ende eines Ausbildungslehrgangs nunmehr bereits die Voraussetzungen zum Führen des Gütesiegels erreicht zu haben, so die Prognose des Verfassers, dürfte wohl kaum einem Ausbildungsteilnehmenden gelingen. Um so wichtiger dürfte es sein, die in den einzelnen Modulen der Ausbildung erworbenen Kenntnisse so früh wie möglich in der täglichen beruflichen Praxis einzusetzen und einzuüben. Und sich zugleich darum zu bemühen, einfache (!) Konfliktfälle (vgl. hierzu die Einstufung nach Glasl, Stufe 3 / 4) im privaten wie beruflichen Kontext ausfindig zu machen und den Konfliktbeteiligten eine Unterstützung zur Lösung ihres Konflikts im Rahmen einer Mediation (pro bono) anzubieten. Bei schwierigeren Konfliktkonstellationen kann es sich anbieten, zusammen mit einem anderen Ausbildungsteilnehmenden das Verfahren in Co-Mediation durchzuführen und sich so gegenseitig zu unterstützen (vgl. hierzu den Beitrag „Handbuch Mediationsrecht, Teil 1: Was bei einer Mediation im Tandem zu berücksichtigen ist“, hier).

Dies gilt insbesondere für all diejenigen aus den Bereichen Anwalt- und Richterschaft, Psychologie, Personalführung, Coaching und Management, die nunmehr die von der HERA und adriboACADEMY angebotene und durchgeführte Ausbildung mit Modul 1 am 21. November 2024 begonnen haben, die wie immer in den gepflegten Räumlichkeiten der Villa Manskopf in Frankfurt am Main durchgeführt wird.

Neben dem Einüben von Phasen, Methoden und Techniken in Rollenspielen und Übungssequenzen wird es auch darum gehen, die Ausbildungszeit für Networking zu nutzen, um so von gegenseitigen beruflichen Kontexten zu profitieren und möglichst zeitnah nach Ausbildungsende die erforderlichen supervidierten Mediationen vorweisen zu können. Wer wie der Verfasser dieses Beitrags allerdings erlebt hat, wie engagiert die Teilnehmenden bereits in Modul 1 die vermittelten Inhalte in die Praxis umgesetzt haben, der hat keine Zweifel, dass diese die erforderlichen supervidierten Mediationen alsbald werden durchgeführt haben und sodann das Gütesiegel „Zertifizierter Mediator / Zertifizierte Mediatorin“ werden führen können.

Wer an der oben beschriebenen Ausbildung interessiert ist, kann auch noch in Modul 2 einsteigen:

Anmeldungen über adribo-academy.de oder hera-fortbildung.de

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