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„Mediation und Recht“ in der Mediationsausbildung

Im Rahmen der seit etlichen Jahren bestehenden Kooperation zwischen adriboACADEMY und pro re (Ausbildungsleitung Dr. Gisela Wachinger, www.wachinger-pro-re.de) führte adribo Gesellschafter Prof. Dr. Roland Fritz dieser Tage wiederum das Modul „Mediation und Recht“ durch, das online in den Ausbildungsgang „Mediation in Naturschutz und Planung“ integriert war.

Lange Jahre im Schrifttum umstritten, sind Ausbildungstools in virtueller Form seit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Zertifizierten-Mediatoren-Ausbildungsverordnung vom 11. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 185) nunmehr im Umfang von bis 52 Stunden möglich. Dabei muss allerdings sichergestellt sein, dass neben der Anwesenheitsprüfung auch die Möglichkeit der persönlichen Interaktion der Lehrkräfte mit den Ausbildungsteilnehmenden sowie der Ausbildungsteilnehmenden untereinander sichergestellt ist. Dank der professionellen Vorbereitung des Tools durch pro re und adriboACADEMY stellte dies kein Problem dar.

Mit den Teilnehmenden wurden am ersten Tag zunächst die zentralen Fragen des Rechts der Mediation erarbeitet, also Mediatorvertrag, Berufsrecht, Verschwiegenheit, Vergütungsfragen, Haftung, Versicherung, Einbettung in den jeweiligen Grundberuf und Grundzüge des Rechtsdienstleistungsgesetzes und die neu erworbenen Kenntnisse sodann anhand zahlreicher Praxisfälle getestet.

Am zweiten Tag stand das Recht in der Mediation im Mittelpunkt der Ausbildung, insbesondere die Abgrenzung von zulässiger rechtlicher Information zu unzulässiger Rechtsberatung in der Mediation durch den Mediator, aber auch Fragen der Rolle des Mediators in Abgrenzung zum Parteianwalt bis hin zur rechtlichen Bedeutung und Durchsetzbarkeit der Abschlussvereinbarung unter Berücksichtigung der Vollstreckbarkeit.

Wenn – wie im hier angesprochenen Ausbildungslehrgang „Mediation in Naturschutz und Planung“ – die Teilnehmenden fast durchgehend aus nichtjuristischen Berufen kommen, dann ist der Thematik „Mediation und Recht“ besondere Aufmerksamkeit zu widmen, hat sich doch die Zahl der Fallstricke, denen sich Mediatorinnen und Mediatoren bei ihrer Arbeit ausgesetzt sehen, in den letzten Jahren deutlich erhöht. Das betrifft bereits die Frage des Einsatzes von Online-Mediation (siehe hierzu Sturm, Besondere Formen: Online-Mediation, S. 836 ff, in: Fritz / Pielsticker, Handbuch Mediationsrecht, 3. Aufl. 2024) und gilt in besonderem Maße bei der Nutzung von KI (vgl. hierzu die Beiträge auf adribo-academy.de unter Aktuelles: „Mediation und Künstliche Intelligenz“, hier, und „KI-Revolution in der Mediatoren-Ausbildung“, hier).

Die Teilnehmenden hierfür zu sensibilisieren und dementsprechend auch die Problematik einer berufs- und tätigkeitsangemessenen Haftpflicht- und Vermögensversicherung nicht aus dem Blick zu verlieren, war daher ebenfalls Inhalt des zweitägigen Moduls „Mediation und Recht“.

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