Themenbereich 1 Mediation: Grundlagen, Verfahren, Abgrenzung
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Ich bin 182cm groß:)
Abgrenzung der Mediation zu anderen Konfliktlösungsmöglichkeiten
Mediation als ein selbstbestimmtes Verfahren unterscheidet sich von Verfahren, in denen Dritte das Ergebnis bestimmen (Gerichtsverfahren, Schiedsverfahren) oder einen inhaltlichen Vorschlag unterbreiten (Schlichtungsverfahren).
Abschlussvereinbarung
In Phase 6 (Vereinbarung) entscheiden die Parteien, in welcher Form sie ihr Ergebnis festlegen: Mündlich, schriftlich oder notariell/gerichtlich beurkundet.
ADR
Alternative Dispute Resolution, also alternative Streitbeilegung im Sinne von „nicht staatliche Gerichtsbarkeit“. Wird mittlerweile als Appropriate Dispute Resolution im Sinne von konfliktangemessener Streitbeilegung verstanden.
Anwendungsfelder
Mediation kann in nahezu allen Konfliktfeldern und Rechtsgebieten angewendet werden, bspw. Familienrecht, Wirtschaftsrecht, Nachbarstreitigkeiten etc. Im öffentlichen Recht abhängig davon, ob der Behörde durch unbestimmte Rechtsbegriffe/Ermessen ein Handlungsspielraum eröffnet ist. Keine Anwendung im Strafrecht (dort nur TOA).
BATNA
Best Alternative to a Negotiated Agreement (Harvard Konzept). Beste Alternative im Vergleich mit dem zu erreichenden Verhandlungsergebnis. Untergrenze dessen, was erreicht werden soll.
Coaching
Lösungs- und zielorientierte Unterstützung von Konfliktbeteiligten.
Co-Mediation
Durchführung der Mediation durch zwei oder mehrere MediatorenInnen. Vorteil: mehr Kompetenz, Kombination von Herkunftsberufen, kollegialer Austausch, Arbeitsteilung. Nachteil: höhere Kosten, höherer Zeitaufwand, erfordert gegenseitiges Verständnis und gute Zusammenarbeit.
Cooperative Praxis
Auch als kooperatives Anwaltsverfahren bezeichnet. Die jeweiligen anwaltlichen Bevollmächtigten arbeiten, wenn die Konfliktparteien zusammenkommen, als Co-MediatorenInnen mit dem Ziel einer konsensualen Lösung. Besondere vertragliche Regelungen (Partizipationsabkommen, Disqualifikationsklausel) erforderlich.
Eigenverantwortlichkeit
Die Parteien entscheiden selbst über die Mediationsinhalte und den Inhalt der abschließenden Vereinbarung. Der Mediator / die Mediatorin ist nicht entscheidungsbefugt.
Einführung und Kontrakt
Phase 1 des Mediationsverfahrens. Dient regelmäßig dem Kennenlernen, der Besprechung des Verfahrens und der unterschiedlichen Rollen von Medianden und Mediator, der Verabredung von Gesprächsregeln und der Kostentragung und endet mit der Unterzeichnung des Mediationsvertrages.
Einzelgespräch / Caucus
Im Mediationsgesetz als „getrennte Gespräche“ bezeichnet. Zulässig, wenn alle Konfliktparteien damit einverstanden sind. MediatorIn muss die Vertraulichkeit beachten.
Ergebnisoffenheit
Wesensmerkmal der Mediation, wonach die Konfliktparteien nicht mit einem von vornherein festgelegten Ergebnis den Mediationsprozess beginnen sollen.
Familienmediation
Betrifft Konflikte bei bestehenden (ehelichen, nichtehelichen und nachehelichen) Beziehungen, bei Trennung und bei Scheidung und umfasst auch sichtbare und unsichtbare Dritte (Kinder, neue Partner, (Schwieger-)Eltern etc.)
Fairness und Gerechtigkeit
Eigenständige Phase, die regelmäßig nach der Optionenphase eingeführt werden kann. Es geht um die Entwicklung von Maßstäben, die zur abschließenden Überprüfung der Einigung einbezogen werden können.
FEEZIV
Akronym für die wesentlichen Merkmale, die eine Mediation ausmachen:
Freiwilligkeit, Ergebnisoffenheit, Eigenständigkeit, Zukunftsorientiertheit, Informiertheit, Vertraulichkeit.
Freiwilligkeit
Wesensmerkmal der Mediation, wonach die Konfliktparteien nicht zur Teilnahme an einer Mediation gezwungen werden können.
Gerichtsverfahren
Staatliche und verfassungsmäßig garantierte Form der Konfliktlösung durch einen unparteilichen und unabhängigen Richter unter Beachtung der verfassungs- und gesetzmäßigen Vorgaben.
Güterichterverfahren
Dem Mediationsverfahren vergleichbares und bis auf die Strafgerichtsbarkeit in allen Gerichtsbarkeiten vorgesehenes konsensuales Streitbeilegungsverfahren. Der Güterichter hat keine Entscheidungsbefugnis und kann sich aller Konfliktbeilegungsmethoden einschließlich der Mediation bedienen.
Harvard-Konzept
In den USA (Harvard) entwickelte Methode des sachgerechten Verhandelns:
- Trennung der emotionalen und sachlichen Ebene
- Konzentration auf Interessen und Bedürfnisse der Konfliktparteien, nicht auf ihre (Rechts-)Positionen
- Suche nach Optionen und Entscheidungsmöglichkeiten zum Vorteil aller Konfliktparteien
- Sachgerechtes Verhandeln mithilfe objektiver Kriterien und Maßstäbe, die alle Seiten akzeptieren
Hybridverfahren
Kombination verschiedener Konfliktlösungsverfahren, beispielsweise Mediation mit ggf. anschließendem Schiedsverfahren (Med-Arb).
Informiertheit
Wesensmerkmal der Mediation, wonach nur diejenigen Konfliktparteien eine ihren Interessen und Bedürfnissen entsprechende Lösung erarbeiten können, die über die Gesamtumstände hinreichend informiert sind. Voraussetzung, um auf Augenhöhe miteinander zu verhandeln.
Interessensphase
Phase 3, das sog. „Herzstück“ der Mediation. Es geht darum, die hinter jedem Thema (jeder Position) stehenden Interessen und Bedürfnisse herauszufinden.
Kurz-Zeit-Mediation
Dient der Klärung eines überschaubaren und sich auf mittlerer Eskalationsstufe befindlichen Konflikts innerhalb eines begrenzten Zeitfensters. Die Besonderheit besteht in einer umfassenden Vorbereitung in der Vorlauf- oder Vorphase (einschließlich der Erstellung eines fallbezogenenen präzisen Zeitplans nebst mentaler Vorbereitung) und in der hierauf aufbauenden Umsetzung und Durchführung.
Machtungleichgewicht
Kann auf unterschiedlichen Gründen beruhen wie Hierarchie und strukturelle Macht, Beziehungskonstellationen und emotionale Abhängigkeiten, persönlichen Ressourcen wie Finanzen, Verhandlungserfahrung, Eloquenz, Zugang zu mehr oder besseren Informationen und auf den Besonderheiten der Rechtslage.
Es ist Aufgabe des Mediators / der Mediatorin, auf eine Beseitigung von Machtungleichgewichten hinzuwirken, so dass sich die Medianden auf Augenhöhe begegnen können.
Mediation
Ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer MediatorenInnen freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.
Mediationsgesetz
Das MediationsG mit seinen neun Vorschriften findet sich als Art. 1 im Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung. Es stellt die Umsetzung der Verpflichtung aus der Europäischen Mediationsrichtlinie dar.
Mediationsphasen
Das Mediationsverfahren wird in unterschiedliche Phasen oder Stufen aufgeteilt. Neben einer Vorphase findet sich als Phase 1 Einführung und Kontrakt, gefolgt von Phase 2 Themensammlung, sodann Phase 3 Interessenssammlung, danach Phase 4 Optionensammlung und schließlich die Phase 5 Verhandlung und abschließend die Phase 6 Vereinbarung. Gelegentlich wird dieses Modell ergänzt durch die weitere Phase Fairness und Gerechtigkeit und eine sog. Nachphase.
Mediationsprinzipien und -wesensmerkmale
Prinzipien und Wesensmerkmale lassen sich mit dem Akronym FEEZIV beschreiben, das für folgendes steht: Freiwilligkeit, Ergebnisoffenheit, Eigenständigkeit, Zukunftsorientiertheit, Informiertheit, Vertraulichkeit.
Mediationstechniken
In einer Mediation bedient sich der Mediator / die Mediatorin konflikt- und anlassbezogen unterschiedlicher Kommunikationstechniken, Visualisierungstechniken, Kreativitätstechniken und analytischer Methoden.
Mediationsteilnehmer
An einer Mediation sind zumindest zwei Konfliktparteien und der Mediator / die Mediatorin beteiligt. Die Zahl der Medianden kann (von vornherein) größer sein (sog. Mehrparteienmediation), es können während einer Mediation auch Dritte hingezogen werden. Dritte sind auch anwaltliche Bevollmächtigte, zudem Experten wie Steuerberater, Notare etc. Die Konfliktparteien müssen dem zustimmen. Auch auf Seiten des Mediators sind mehrere Personen denkbar, sog. Co-Mediation.
Mediationsvertrag
Regelmäßig der zu Beginn des Mediationsverfahrens abgeschlossene Vertrag der Parteien untereinander und zugleich mit dem Mediator / der Mediatorin, ein Mediationsverfahren unter den im Vertrag geregelten Bedingungen (u.a. Gesprächsregeln, Honorar etc.) und mit dem Mediator durchzuführen.
Moderation
Einschaltung eines neutralen Dritten in einen Gesprächs-, Diskussions- oder Verhandlungsprozess, dem die Organisation und Leitung übertragen wird, ohne auf Inhalt und Ergebnis Einfluss zu nehmen.
Online-Mediation
Spezielle Verfahrensoption, die das (herkömmlichen) Mediationsverfahren um die Kommunikation über elektronische Mittel, insbesondere das Internet ergänzt. Kann in einzelnen Phasen oder auch für das gesamte Verfahren eingesetzt werden. Als Oberbegriff für den Einsatz von digitalen Methoden wird Online Dispute Resolution (ODR) verwendet.
Optionen
Phase 4 des Mediationsverfahrens. Dient der Suche nach Lösungsmöglichkeiten, mit denen die in Phase 3 herausgearbeiteten Interessen befriedigt werden können. Phase 4 teilt sich auf in Optionensuche I und anschließender Optionenbewertung II. Letztere erfolgt nach der PMI-Methode.
Phasenmodell
Das Mediationsverfahren wird in unterschiedliche Phasen oder Stufen aufgeteilt. Neben einer Vorphase findet sich als Phase 1 Einführung und Kontrakt, gefolgt von Phase 2 Themensammlung, sodann Phase 3 Interessenssammlung, danach Phase 4 Optionensammlung und schließlich die Phase 5 Verhandlung und abschließend die Phase 6 Vereinbarung. Gelegentlich wird dieses Modell ergänzt durch die weitere Phase Fairness und Gerechtigkeit und eine sog. Nachphase.
PMI-Methode
Bewertungsmethode in der Optionenphase II, um Ideen/Optionen nach Plus-Minus-Interessant zu gewichten.
Recht der Mediation
Umfasst alle Regelungen, die die Durchführung der Mediation (Mediationsverfahren und Mediationstätigkeit) betreffen: nationales und internationales Recht, materielles Recht und Verfahrensrecht sowie individualvertragliche Regelungen. Zum nationalen Recht zählt vor allem das Mediationsgesetz und die ZMediatAusbV, aber auch sonstige berufsrechtliche Regelungen.
Recht in der Mediation
Umfasst diejenigen Regelungen, die für den Verhandlungs- und Streitgegenstand der Konfliktparteien von Bedeutung sind („unterstützende Funktion des Rechts“). Um eine informierte Entscheidung treffen zu können, ist Kenntnis der Rechtslage erforderlich. Problem, zu welchem Zeitpunkt und durch wen eine Rechtsberatung erfolgt.
Schiedsgutachten
Unterfall des Schiedsverfahrens, bei dem die Konfliktparteien mit für sie bindender Wirkung eine Sachverhaltsfrage durch einen von ihnen benannten Gutachter feststellen lassen.
Schiedsverfahren
Es handelt sich um ein privates Gericht, bei dem die Konfliktparteien Einfluss auf die Auswahl der Schiedsrichter haben. Zuvor haben sie sich im Rahmen einer privatrechtlichen Schiedsvereinbarung (Schiedsklausel) darauf geeinigt, sich im Falle eines Rechtsstreits der Entscheidung des privaten Schiedsgerichts zu unterwefen. Das Schiedsgericht trifft eine verbindliche und vollstreckbare Entscheidung. Zur Sicherung von Verfahrensgerechtigkeit finden sich hierzu Regelungen in den §§ 1025 ff BGB.
Schlichtung
Konfliktlösungsverfahren, in dem der Schlichter durch Vorschläge etc. starken Einfluss auf das Verfahren wie auch auf das Ergebnis ausübt, ohne jedoch eine Entscheidung zu treffen.
Setting
Liegt im Verantwortungsbereich des Mediators und umfasst den äußerer Rahmen der Mediation, mithin den Ort, die Häufigkeit der Sitzungen, die Ausgestaltung und Möblierung der Örtlichkeit einschließlich der erforderlichen Technik, die Sitzordnung und ggf. auch die Zahl der Teilnehmenden.
Shuttle-Mediation
Mediationsverfahren, in denen der Mediator mit den Medianden Einzelgespräche führt und deren Ergebnisse der anderen Seite mitteilt und umgekehrt. Der Mediator pendelt zwischen den Medianden mit Angebot, Gegenangebot, Konzessionen, Einigungen etc. hin und her. Erst wenn sich eine Vereinbarung abzeichnet, kommen die Medianden mit dem Mediator zusammen, um diese zu unterzeichnen.
SMART
Das Akronym SMART beschreibt die Aufgabe des Mediators dafür Sorge zu tragen, dass eine Vereinbarung der Konfliktparteien den folgenden Voraussetzungen genügt. Danach soll sie
- specific (spezifisch)
- measurable (messbar)
- achievable (angemessen/annehmbar)
- realistic (realistisch/realitätsnah)
- timed (terminiert, also in der vorgesehen Zeit)
sein.
Strukturieren
Eine Mediation in einem planvollen, stufenweisen Verfahren durchführen. Liegt im Verantwortungsbereich des Mediators.
Themenphase
Phase 2 des Mediationsverfahrens. Dient dem Sammeln der den Parteien wichtigen und verhandelbaren Themen, über die sie eine Einigung erzielen wollen.
Verfahrensautonomie
In der Mediation obliegt die Verfahrensherrschaft den Konfliktparteien, d.h. sie wählen den Mediator aus, können die Mediation jederzeit beenden und frei darüber entscheiden, ob und wie sie den Konflikt beilegen.
Vertraulichkeit
Wesentliches Merkmal der Mediation, jedoch nicht unverzichtbar. Der Mediator ist von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet, die Konfliktparteien müssen hingegen Vertraulichkeit vereinbaren.
Vollstreckbarkeit
Gehört zum Recht in der Mediation und betrifft die Frage, ob die in der abschließenden Mediationsvereinbarung gefundene Lösung bei Nichteinhaltung mit staatlichem Zwang durchgesetzt werden kann.
Vorphase
Umfasst in der herkömmlichen Langzeitmediation regelmäßig nur Absprachen über Ort und Zeit der Mediation. Anders hingegen in der Kurz-Zeit-Mediation: Hier besteht die Besonderheit, dass die Mediation in der Vorlauf- oder Vorphase umfassend vorbereitet wird (einschließlich der Erstellung eines fallbezogenenen präzisen Zeitplans nebst mentaler Vorbereitung), um das Mediationsverfahren in dem zur Verfügung stehenden Zeitfenster durchführen zu können.
Vorteile einer Mediation
Zeitgewinn, Kostenersparnis, Planungssicherheit, Vertraulichkeit, Eigenverantwortlichkeit und Freiwilligkeit, Entscheidungsmacht, Zukunftsorientierung, Sicherung bestehender Vertrags- und Geschäftsbeziehungen, Verbesserung des Arbeits- oder Umgangsklimas, flexible Lösungen, Win-Win-Lösungen, höhere Verfahrenszufriedenheit.
WATNA
Worst Alternative to a Negotiated Agreement (Harvard Konzept). Schlechteste Alternative im Vergleich mit dem zu erreichenden Verhandlungsergebnis. WATNA bedeutet BATNA abzüglich der Auswirkungen aller nicht kontrollierbarer Risiken.
WAVE
Das Akronym steht für den sog. Vierer-Schritt, mithin den Übergang von einer Phase zur nächsten und bedeutet:
- Wertschätzung des bisher Erreichten
- Ausblick auf die nächste Verfahrensstufe
- Verständnis abfragen hinsichtlich des weiteren Vorgehens
- Einverständnis für Fortsetzung einholen
Wechselseitigkeit
Wechselseitigkeit und gegenseitiges Verstehen ist ein methodischer Schritt, der alle Phasen der Mediation betrifft. Win-Win Lösungen können erst entstehen, wenn die Interessen und Bedürfnisse aller Medianden gegenseitig verstanden und akzeptiert wurden oder aber gemeinsam oder ähnlich sind.
Window I
Der gesamte Mediationsprozess ist davon geprägt, dass die Medianden erkennen, was für sie von Bedeutung ist (Autonomie und Selbstbehauptung).
Window II
Betrifft die Frage, ob der Mediand in der Lage ist, die für die andere Konfliktpartei wichtigen Themen, Interessen, Optionen etc. zu erkennen und nachzuvollziehen (Wechselseitigkeit und Gemeinsamkeit).
Win-Win-Lösung
Konfliktlösung, durch die beide (alle) Parteien subjektiv mehr gewinnen als verlieren.
Wirtschaftsmediation
Betrifft komplexe Störungen zwischen Unternehmen, Geschäftspartnern, Geschäftsleitungen, Mitarbeitern, Teams, Vertretungsgremien etc. Ihre Bearbeitung unterscheidet sich von herkömmlichen Mediationen u. a. durch die häufige Teilnahme von Rechtsanwälten, die Erörterung von Rechtsfragen und die Erstellung von Prozessrisikoanalysen.