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Wissenstest – Themenbereich 1

Themenbereich 1
Mediation: Grundlagen, Verfahren, Abgrenzung

Abgrenzung der Mediation zu anderen Konfliktlösungsmöglichkeiten

Mediation als ein selbstbestimmtes Verfahren unterscheidet sich von Verfahren, in denen Dritte das Ergebnis bestimmen (Gerichtsverfahren, Schiedsverfahren) oder einen inhaltlichen Vorschlag unterbreiten (Schlichtungsverfahren).

Abschlussvereinbarung

In Phase 6 (Vereinbarung) entscheiden die Parteien, in welcher Form sie ihr Ergebnis festlegen: Mündlich, schriftlich oder notariell/gerichtlich beurkundet.

Adjudikation

Verfahren, in dem ein sachverständiger Experte als Dritter eine (vorläufig) bindende Entscheidung in einem zwischen den Parteien streitigen Konflikt, zumeist im klassischen Baubereich wie im Anlagenbau, trifft.

ADR

Alternative Dispute Resolution, also alternative Streitbeilegung im Sinne von „nicht staatliche Gerichtsbarkeit“. Wird mittlerweile als Appropriate Dispute Resolution im Sinne von konfliktangemessener Streitbeilegung verstanden.

Anwaltliche Vergleichsvermittlung

Eine anwaltlichen Vergleichsvermittlung liegt vor, wenn nach entsprechender Beauftragung durch ihre Mandantschaft die Anwälte zunächst die grundsätzliche Verhandlungs- und Vergleichsbereitschaft der Konfliktbeteiligten ausloten und sodann versuchen, gemeinsam eine Lösung bestehender Streitpunkte herbeizuführen. Eine Lösung wird dabei regelmäßig vorab der Mandantschaft zur Zustimmung zugeleitet.

Anwendungsfelder

Mediation kann in nahezu allen Konfliktfeldern und Rechtsgebieten angewendet werden, bspw. Familienrecht, Wirtschaftsrecht, Nachbarstreitigkeiten etc. Im öffentlichen Recht abhängig davon, ob der Behörde durch unbestimmte Rechtsbegriffe/Ermessen ein Handlungsspielraum eröffnet ist. Keine Anwendung im Strafrecht (dort nur TOA).

arb-med / med-arb

Verfahrenskombination von schiedsgerichtlichem Verfahren und Mediation, wobei entweder das schiedsgerichtliche Verfahren oder aber die Mediation vorgeschaltet ist.

BATNA

Best Alternative to a Negotiated Agreement (Harvard Konzept). Beste Alternative im Vergleich mit dem zu erreichenden Verhandlungsergebnis. Untergrenze dessen, was erreicht werden soll.

Caucus / Einzelgespräch

Im Mediationsgesetz als „getrennte Gespräche“ bezeichnet. Zulässig, wenn alle Konfliktparteien damit einverstanden sind. MediatorIn muss die Vertraulichkeit beachten.

Coaching

Lösungs- und zielorientierte Unterstützung von Konfliktbeteiligten.

Co-Mediation

Durchführung der Mediation durch zwei oder mehrere MediatorenInnen. Vorteil: mehr Kompetenz, Kombination von Herkunftsberufen, kollegialer Austausch, Arbeitsteilung. Nachteil: höhere Kosten, höherer Zeitaufwand, erfordert gegenseitiges Verständnis und gute Zusammenarbeit.

Cooperative Praxis

Auch als kooperatives Anwaltsverfahren bezeichnet. Die jeweiligen anwaltlichen Bevollmächtigten arbeiten, wenn die Konfliktparteien zusammenkommen, als Co-MediatorenInnen mit dem Ziel einer konsensualen Lösung. Besondere vertragliche Regelungen (Partizipationsabkommen, Disqualifikationsklausel) erforderlich.

Distributives Verhandeln

Die Verhandlung wird dabei als Verteilungsprozess gesehen, wobei jede Seite versucht ist, den eigenen Gewinnanteil zu erhöhen, was zugleich den Verlust auf der anderen Seite vergrößert (sog. durchsetzungsorientierte Gewinnmaximierung). Beiderseitiges Nachgeben führt zu einem Kompromiss.

Eigenverantwortlichkeit

Die Parteien entscheiden selbst über die Mediationsinhalte und den Inhalt der abschließenden Vereinbarung. Der Mediator / die Mediatorin ist nicht entscheidungsbefugt.

Einführung und Kontrakt

Phase 1 des Mediationsverfahrens. Dient regelmäßig dem Kennenlernen, der Besprechung des Verfahrens und der unterschiedlichen Rollen von Medianden und Mediator, der Verabredung von Gesprächsregeln und der Kostentragung und endet mit der Unterzeichnung des Mediationsvertrages.

Ergebnisoffenheit

Wesensmerkmal der Mediation, wonach die Konfliktparteien nicht mit einem von vornherein festgelegten Ergebnis den Mediationsprozess beginnen sollen.

EU-MedRL

Europäische Mediationsrichtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen vom 21. Mai 2008, deren Umsetzung in nationales Recht zum Mediationsgesetz geführt hat.

Familienmediation

Betrifft Konflikte bei bestehenden (ehelichen, nichtehelichen und nachehelichen) Beziehungen, bei Trennung und bei Scheidung und umfasst auch sichtbare und unsichtbare Dritte (Kinder, neue Partner, (Schwieger-)Eltern etc.)

Fairness und Gerechtigkeit

Eigenständige Phase, die regelmäßig nach der Optionenphase eingeführt werden kann. Es geht um die Entwicklung von Maßstäben, die zur abschließenden Überprüfung der Einigung einbezogen werden können.

FEEZIV

Akronym für die wesentlichen Merkmale, die eine Mediation ausmachen:

Freiwilligkeit, Ergebnisoffenheit, Eigenständigkeit, Zukunftsorientiertheit, Informiertheit, Vertraulichkeit.

Freiwilligkeit

Wesensmerkmal der Mediation, wonach die Konfliktparteien nicht zur Teilnahme an einer Mediation gezwungen werden können.

Gerichtsverfahren

Staatliche und verfassungsmäßig garantierte Form der Konfliktlösung durch einen unparteilichen und unabhängigen Richter unter Beachtung der verfassungs- und gesetzmäßigen Vorgaben.

Gruppenmediation/Mehrparteienmediation

Mediation, bei der sich auf Seiten der Medianden mehr als zwei Personen gegenüberstehen, bspw. ein Team, eine Gruppe, mehrere Gesellschafter, Familienmitglieder, Vereinsmitglieder, Nachbarn etc. Führt zu Besonderheiten in der Vorbereitungs-, Durchführungs- und Nachbereitungsphase.

Güterichterverfahren

Dem Mediationsverfahren vergleichbares und bis auf die Strafgerichtsbarkeit in allen Gerichtsbarkeiten vorgesehenes konsensuales Streitbeilegungsverfahren. Der Güterichter hat keine Entscheidungsbefugnis und kann sich aller Konfliktbeilegungsmethoden einschließlich der Mediation bedienen.

Gütestelle

Wenn ein Mediator/eine Mediatorin zugleich als eingerichtete und anerkannte Gütestelle (einschließlich einer Gütestelle nach § 15a EGZPO) tätig ist, so führt ein dort abgeschlossener Vergleich zu einem Vollstreckungstitel (§ 794 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO), wobei sich die Zwangsvollstreckung nach § 797a ZPO richtet.

Harvard-Konzept

In den USA (Harvard) entwickelte Methode des sachgerechten Verhandelns:

Trennung der emotionalen und sachlichen Ebene
Konzentration auf Interessen und Bedürfnisse der Konfliktparteien, nicht auf ihre (Rechts-)Positionen
Suche nach Optionen und Entscheidungsmöglichkeiten zum Vorteil aller Konfliktparteien
Sachgerechtes Verhandeln mithilfe objektiver Kriterien und Maßstäbe, die alle Seiten akzeptieren

Hybridverfahren

Kombination verschiedener Konfliktlösungsverfahren,  beispielsweise Mediation mit ggf. anschließendem Schiedsverfahren (Med-Arb).

Informiertheit

Wesensmerkmal der Mediation, wonach nur diejenigen Konfliktparteien eine ihren Interessen und Bedürfnissen entsprechende Lösung erarbeiten können, die über die Gesamtumstände hinreichend informiert sind. Voraussetzung, um auf Augenhöhe miteinander zu verhandeln.

Integratives Verhandeln

Ziel dieses Verhandlungsstils ist es, einen größtmöglichen gemeinsamen Nutzen zu erzielen. Ausgehend von den jeweiligen Interessenslagen kommt es dabei darauf an, die Verteilungsmasse zu vergrößern, um so eine Gewinnsituation für beide Seiten herbeizuführen.

Interessensphase

Phase 3, das sog. „Herzstück“ der Mediation. Es geht darum, die hinter jedem Thema (jeder Position) stehenden Interessen und Bedürfnisse herauszufinden.

Kurz-Zeit-Mediation

Dient der Klärung eines überschaubaren und sich auf mittlerer Eskalationsstufe  befindlichen Konflikts innerhalb eines begrenzten Zeitfensters. Die Besonderheit besteht in einer umfassenden Vorbereitung in der Vorlauf- oder Vorphase (einschließlich der Erstellung eines fallbezogenenen präzisen Zeitplans nebst mentaler Vorbereitung) und in der hierauf aufbauenden Umsetzung und Durchführung.

Langzeitmediation

Herkömmliches Mediationsverfahren, für dessen Durchführung aufgrund der Komplexität des Konflikts oder der großen Teilnehmerzahl (Mehrparteienmediation) mehrere Mediationssitzungen erforderlich sind.

Machtungleichgewicht

Kann auf unterschiedlichen Gründen beruhen wie Hierarchie und strukturelle Macht, Beziehungskonstellationen und emotionale Abhängigkeiten, persönlichen Ressourcen wie Finanzen, Verhandlungserfahrung, Eloquenz, Zugang zu mehr oder besseren Informationen und auf den Besonderheiten der Rechtslage.

Es ist Aufgabe des Mediators / der Mediatorin, auf eine Beseitigung von Machtungleichgewichten hinzuwirken, so dass sich die Medianden auf Augenhöhe begegnen können.

Mediation

Ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer MediatorenInnen freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.

Mediationsfelder

Bereiche, in denen Mediation als Konfliktbeilegungsmethode eingesetzt wird. Dazu zählt das Zivilrecht mit den Bereichen Wirtschaftsrecht (Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Insolvenzrecht, Gewerblicher Rechtsschutz), Erbrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Nachbarrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Verbraucherrecht, Arzthaftungsrecht, privates Baurecht, ferner das Öffentliche Recht (Verwaltungsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht) und das Strafrecht (mit dem TOA und der Mediation im Strafvollzug).

Mediationsgesetz

Das MediationsG mit seinen neun Vorschriften findet sich als Art. 1 im Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung. Es stellt die Umsetzung der Verpflichtung aus der Europäischen Mediationsrichtlinie dar.

Mediationsklausel

Vertragliche Abrede, in einem Konfliktfall vor einer gerichtlichen Klärung zunächst den Versuch einer konsensualen Lösung im Rahmen einer Mediation zu versuchen.

Mediationsphasen

Das Mediationsverfahren wird in unterschiedliche Phasen oder Stufen aufgeteilt. Neben einer Vorphase findet sich als Phase 1 Einführung und Kontrakt, gefolgt von Phase 2 Themensammlung, sodann Phase 3 Interessenssammlung, danach Phase 4 Optionensammlung und schließlich die Phase 5 Verhandlung und abschließend die Phase 6 Vereinbarung. Gelegentlich wird dieses Modell ergänzt durch die weitere Phase Fairness und Gerechtigkeit und eine sog. Nachphase.

Mediationsprinzipien und -wesensmerkmale

Prinzipien und Wesensmerkmale lassen  sich mit dem  Akronym FEEZIV beschreiben, das für folgendes steht: Freiwilligkeit, Ergebnisoffenheit, Eigenständigkeit, Zukunftsorientiertheit, Informiertheit, Vertraulichkeit.

Mediationstechniken

In einer Mediation bedient sich der Mediator / die Mediatorin konflikt- und anlassbezogen unterschiedlicher Kommunikationstechniken, Visualisierungstechniken, Kreativitätstechniken und analytischer Methoden.

Mediationsteilnehmer

An einer Mediation sind zumindest zwei Konfliktparteien und der Mediator / die Mediatorin beteiligt. Die Zahl der Medianden kann (von vornherein) größer sein (sog. Mehrparteienmediation), es können während einer Mediation auch Dritte hingezogen werden. Dritte sind auch anwaltliche Bevollmächtigte, zudem Experten wie Steuerberater, Notare etc. Die Konfliktparteien müssen dem zustimmen. Auch auf Seiten des Mediators sind mehrere Personen denkbar, sog. Co-Mediation.

Mediationsvertrag

Regelmäßig der zu Beginn des Mediationsverfahrens abgeschlossene Vertrag der Parteien untereinander und zugleich mit dem Mediator / der Mediatorin, ein Mediationsverfahren unter den im Vertrag geregelten Bedingungen (u.a. Gesprächsregeln, Honorar etc.) und mit dem Mediator durchzuführen.

Mehrparteienmediation/Gruppenmediation

Mediation, bei der sich auf Seiten der Medianden mehr als zwei Personen gegenüberstehen, bspw. ein Team, eine Gruppe, mehrere Gesellschafter, Familienmitglieder, Vereinsmitglieder Nachbarn etc. Führt zu Besonderheiten in der Vorbereitungs-, Durchführungs- und Nachbereitungsphase

Moderation

Einschaltung eines neutralen Dritten in einen Gesprächs-, Diskussions- oder Verhandlungsprozess, dem die Organisation und Leitung übertragen wird, ohne auf Inhalt und Ergebnis Einfluss zu nehmen.

Multi-Door-Courthouse

Von Frank Sander entwickelte Idee, bei Gericht eingehende Streitigkeiten nicht automatisch an den Richter weiterzuleiten, sondern nach einem entsprechenden Check an die am besten geeignetste Streitbeilegungsmethode.

Normalisieren

Technik, mit besonders belastenden Mediationssituationen umzugehen, indem der Mediator/die Mediatorin deutlich macht, das die Verhaltensweise/die Zweifel menschlich, verständlich und normal sind und häufig in Mediationen auftreten.

Ombudsmann

Besondere Form der Schlichtung, bei dem ein von einer Institution (bspw. Banken) besonders Beauftragter im Zusammenhang mit Kundenreklamationen Sach- und Rechtsfragen entscheidet, wobei unter bestimmten Voraussetzungen die Institution an das Ergebnis gebunden ist, der Kunde jedoch nicht.

Online-Mediation

Spezielle Verfahrensoption, die das (herkömmlichen) Mediationsverfahren um die Kommunikation über elektronische Mittel, insbesondere das Internet ergänzt. Kann in einzelnen Phasen oder auch für das gesamte Verfahren eingesetzt werden. Als Oberbegriff für den Einsatz von digitalen Methoden wird Online Dispute Resolution (ODR) verwendet.

Optionen

Phase 4 des Mediationsverfahrens. Dient der Suche nach Lösungsmöglichkeiten, mit denen die in Phase 3 herausgearbeiteten Interessen befriedigt werden können. Phase 4 teilt sich auf in Optionensuche I und anschließender Optionenbewertung II. Letztere erfolgt nach der PMI-Methode.

Partialisieren

Unterteilen von großen, umfangreichen Themenschwerpunkten in mehrere kleine Themenpakete, die nacheinander abgearbeitet werden.

Phasenmodell

Das Mediationsverfahren wird in unterschiedliche Phasen oder Stufen aufgeteilt. Neben einer Vorphase findet sich als Phase 1 Einführung und Kontrakt, gefolgt von Phase 2 Themensammlung, sodann Phase 3 Interessenssammlung, danach Phase 4 Optionensammlung und schließlich die Phase 5 Verhandlung und abschließend die Phase 6 Vereinbarung. Gelegentlich wird dieses Modell ergänzt durch die weitere Phase Fairness und Gerechtigkeit und eine sog. Nachphase.

PMI-Methode

Bewertungsmethode in der Optionenphase II, um Ideen/Optionen nach Plus-Minus-Interessant zu gewichten.

Recht der Mediation

Umfasst alle Regelungen, die die Durchführung der Mediation (Mediationsverfahren und Mediationstätigkeit) betreffen: nationales und internationales Recht, materielles Recht und Verfahrensrecht sowie individualvertragliche Regelungen. Zum nationalen Recht zählt vor allem das Mediationsgesetz und die ZMediatAusbV, aber auch sonstige berufsrechtliche Regelungen.

Recht in der Mediation

Umfasst diejenigen Regelungen, die für den Verhandlungs- und Streitgegenstand der Konfliktparteien von Bedeutung sind („unterstützende Funktion des Rechts“). Um eine informierte Entscheidung treffen zu können, ist Kenntnis der Rechtslage erforderlich. Problem, zu welchem Zeitpunkt und durch wen eine Rechtsberatung erfolgt.

Schiedsgutachten

Unterfall des Schiedsverfahrens, bei dem die Konfliktparteien mit für sie bindender Wirkung eine Sachverhaltsfrage durch einen von ihnen benannten Gutachter feststellen lassen.

Schiedsverfahren

Es handelt sich um ein privates Gericht, bei dem die Konfliktparteien Einfluss auf die Auswahl der Schiedsrichter haben. Zuvor haben sie sich im Rahmen einer privatrechtlichen Schiedsvereinbarung (Schiedsklausel) darauf geeinigt, sich im Falle eines Rechtsstreits der Entscheidung des privaten Schiedsgerichts zu unterwefen. Das Schiedsgericht trifft eine verbindliche und vollstreckbare Entscheidung. Zur Sicherung von Verfahrensgerechtigkeit finden sich hierzu Regelungen in den §§ 1025 ff BGB.

Schlichtung

Konfliktlösungsverfahren, in dem der Schlichter durch Vorschläge etc. starken Einfluss auf das Verfahren wie auch auf das Ergebnis ausübt, ohne jedoch eine Entscheidung zu treffen.

Setting

Liegt im Verantwortungsbereich des Mediators und umfasst den äußerer Rahmen der Mediation, mithin den Ort, die Häufigkeit der Sitzungen, die Ausgestaltung und Möblierung der Örtlichkeit einschließlich der erforderlichen Technik, die Sitzordnung und ggf. auch die Zahl der Teilnehmenden.

Shuttle-Mediation

Mediationsverfahren, in denen der Mediator mit den Medianden Einzelgespräche führt und deren Ergebnisse der anderen Seite mitteilt und umgekehrt. Der Mediator pendelt zwischen den Medianden mit Angebot, Gegenangebot, Konzessionen, Einigungen etc. hin und her. Erst wenn sich eine Vereinbarung abzeichnet, kommen die Medianden mit dem Mediator zusammen, um diese zu unterzeichnen.

SMART

Das Akronym SMART beschreibt die Aufgabe des Mediators dafür Sorge zu tragen, dass eine Vereinbarung der Konfliktparteien den folgenden Voraussetzungen genügt. Danach soll sie

specific (spezifisch)
measurable (messbar)
achievable  (angemessen/annehmbar)
realistic  (realistisch/realitätsnah)
timed  (terminiert, also in der vorgesehen Zeit)

sein.

Soziogramm

Visualisierungstechnik zur Diagnostik und Darstellung von Beziehungen. Sinnvoll bei Mediationen mit hoher Komplexität und und zahlreichen beteiligten Personen, Gruppen, Systemen.

Strukturieren

Eine Mediation in einem planvollen, stufenweisen Verfahren  durchführen. Liegt im Verantwortungsbereich des Mediators.

Themenphase

Phase 2 des Mediationsverfahrens. Dient dem Sammeln der den Parteien wichtigen und verhandelbaren Themen, über die sie eine Einigung erzielen wollen.

TOA

Persönlicher Begegnung zwischen Täter und Opfer mit dem Ziel der Schadenswiedergutmachung in materieller und immaterieller Hinsicht.

Verfahrensautonomie

In der Mediation obliegt die Verfahrensherrschaft den Konfliktparteien, d.h. sie wählen den Mediator aus, können die Mediation jederzeit beenden und frei darüber entscheiden, ob und wie sie den Konflikt beilegen.

Vertraulichkeit

Wesentliches Merkmal der Mediation, jedoch nicht unverzichtbar. Der Mediator ist von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet, die Konfliktparteien müssen hingegen Vertraulichkeit vereinbaren.

Vergrößerung des Kuchens

Erweiterung der Lösungsmöglichkeiten, um ein für beide Seiten interesssensgerechtes Ergebnis zu erzielen.

Verhandeln

Erfolgt in Phase 5 des Mediationsverfahrens: Ausgehend von den zuvor erarbeiteten Optionen versuchen die Medianden eine gemeinsame Lösung zu finden, die für beide ein Win-Win bedeutet.

Vierer-Schritt/WAVE

Der sog. Vierer-Schritt beschreibt den Übergang von einer Mediationsphase zur nächsten und bedeutet, dass der Mediator / die Mediatorin
– das bisher Erreichte wertschätzt
– einen Ausblick auf die nächste
Verfahrensstufe vornimmt
– das Verständnis bei den Medianden
abfragt hinsichtlich des weiteren
Vorgehens und
– das Einverständnis für die Fortsetzung
des Verfahrens einholt.

Vollstreckbarkeit

Gehört zum Recht in der Mediation und betrifft die Frage, ob die in der abschließenden Mediationsvereinbarung gefundene Lösung bei Nichteinhaltung mit staatlichem Zwang durchgesetzt werden kann.

Vorphase

Umfasst in der herkömmlichen Langzeitmediation regelmäßig nur Absprachen über Ort und Zeit der Mediation. Anders hingegen in der Kurz-Zeit-Mediation: Hier besteht die Besonderheit, dass die Mediation in der Vorlauf- oder Vorphase umfassend vorbereitet wird (einschließlich der Erstellung eines fallbezogenenen präzisen Zeitplans nebst mentaler Vorbereitung), um das Mediationsverfahren in dem zur Verfügung stehenden Zeitfenster durchführen zu können.

Vorteile einer Mediation

Zeitgewinn, Kostenersparnis, Planungssicherheit, Vertraulichkeit, Eigenverantwortlichkeit und Freiwilligkeit, Entscheidungsmacht, Zukunftsorientierung, Sicherung bestehender Vertrags- und Geschäftsbeziehungen, Verbesserung des Arbeits- oder Umgangsklimas, flexible Lösungen, Win-Win-Lösungen, höhere Verfahrenszufriedenheit.

WATNA

Worst Alternative to a Negotiated Agreement (Harvard Konzept). Schlechteste Alternative im Vergleich mit dem zu erreichenden Verhandlungsergebnis. WATNA bedeutet BATNA abzüglich der Auswirkungen aller nicht kontrollierbarer Risiken.

WAVE/Vierer-Schritt

Das Akronym steht für den sog. Vierer-Schritt, mithin den Übergang von einer Phase zur nächsten und bedeutet:

Wertschätzung des bisher Erreichten
Ausblick auf die nächste Verfahrensstufe
Verständnis abfragen hinsichtlich des weiteren Vorgehens
Einverständnis für Fortsetzung einholen

Wechselseitigkeit

Wechselseitigkeit und gegenseitiges Verstehen ist ein methodischer Schritt, der alle Phasen der Mediation betrifft. Win-Win Lösungen können erst entstehen, wenn die Interessen und Bedürfnisse aller Medianden gegenseitig verstanden und akzeptiert wurden oder aber gemeinsam oder ähnlich sind.

Window I

Der gesamte Mediationsprozess ist davon geprägt, dass die Medianden erkennen, was für sie von Bedeutung ist (Autonomie und Selbstbehauptung).

Window II

Betrifft die Frage, ob der Mediand in der Lage ist, die für die andere Konfliktpartei wichtigen Themen, Interessen, Optionen etc. zu erkennen und nachzuvollziehen (Wechselseitigkeit und Gemeinsamkeit).

Win-Win-Lösung

Konfliktlösung, durch die beide (alle) Parteien subjektiv mehr gewinnen als verlieren.

Wirtschaftsmediation

Betrifft komplexe Störungen zwischen Unternehmen, Geschäftspartnern, Geschäftsleitungen, Mitarbeitern, Teams, Vertretungsgremien etc. Ihre Bearbeitung unterscheidet sich von herkömmlichen Mediationen u. a. durch die häufige Teilnahme von Rechtsanwälten, die Erörterung von Rechtsfragen und die Erstellung von Prozessrisikoanalysen.

Zeitmanagement

Spielt vor allem in der Kurz-Zeit-Mediation eine Rolle, indem der Mediator / die Mediatorin den Mediationsprozess so plant und vorbereitet, dass er innerhalb der beschränkt zur Verfügung stehenden Zeit durchgeführt werden kann.

Zukunftsorientierung

Mediationstechnik (und Haltung) die darauf abstellt, aus Konflikten mit einer Orientierung auf die Zukunft herauszukommen, anstatt sich auf die Vergangenheit zu konzentrieren.