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6. Güterichtertag Baden-Württemberg

Der diesjährige Güterichtertag Baden-Württemberg, ausgerichtet von der baden-württembergischen Verwaltungsgerichtsbarkeit, fand am 19. November 2021 in der

-auch Corona Vorschriften unschwer genügenden, weil hinreichend groß, mit entsprechenden Abständen bestuhlt und zudem noch mit einer sehr hohen Decke und einem Lüftungssystem ausgestatteten – Aula der Universität Mannheim statt.

Knapp drei Dutzend (Güte-)Richterinnen und Richter, darunter auch die Präsidentin des OLG Cornelia Horz, der Präsident des LAG Dr. Eberhard Natter und der Präsident des VGH Volker Ellenberger als Gastgeber, nutzen die Gelegenheit, sich zusammen mit der erst seit kurzem im Amt befindlichen Ministerin für Justiz und Migration Baden-Württemberg Marion Gentges über die Vorteile konsensualer Streitbeilegung auszutauschen.

Ministerin Gentges betonte in ihrem Grußwort ihre Wertschätzung und Unterstützung für das Güterichterverfahren und wusste von eigenen positiven Erfahrungen zu berichten, als sie selbst noch als Fachanwältin für Arbeitsrecht tätig war.

 

Breiten Raum nahm vormittags der Vortrag von Prof. Dr. Roland Fritz zum Thema „Das Güterichterverfahren als wesentlicher Baustein einer modernen Justiz ein“. Er identifizierte drei Phasen der Implementierung des Güterichterverfahrens. Während in der ersten Phase nach der Jahrhundertwende beispielsweise die baden-württembergische Verwaltungsgerichtsbarkeit und namentlich das VG Freiburg an der Spitze der seinerzeitigen neuen Entwicklung standen, erfolgte insbesondere eine zu zaghafte Unterstützung des erheblich erweiterten Instituts des Güterichters in der zweiten Phasen nach Erlass des Mediationsförderungsgesetzes. In Anbetracht der Vorreiterrolle Baden-Württembergs im Bereich der Bürgerbeteiligung einerseits und der vielfältigen, nur mit den Betroffenen zu regelnden Fragen von Klimaschutz über digitale Erneuerung bis hin zu sozialen Absicherungen andererseits hegte er jedoch die Hoffnung, dass der damit erforderliche gesellschaftliche Aufbruch in der nunmehr beginnenden dritte Implementierungsphase positive Auswirkungen auf die Justiz und ihre alternativen Streitbeilegungsangebote haben wird. Dass dies verstärkte und auch innovative Anstrengungen seitens der einzelnen Gerichtsführungen wie auch des Justizministeriums und seiner neuen Ministerin erfordern würde, darin war sich der Vortragende, wie sich aus der anschließenden Debatte ergab, mit der Mehrzahl der Anwesenden einig (der Vortrag findet sich hier).

Nach einer kurzen Mittagspause, die die Teilnehmenden zum fachlichen und persönlichen Austausch nutzen,

 

fanden dann nachmittags drei Workshops zu den Themen „Das Zeitmanagement im Güterichterverfahren“, „Virtuelle Güterichterverhandlung“ und „Aquise von Güterichterverfahren“ statt, die das Programm abrundeten und Gelegenheit zu intensiven Fachgesprächen boten.

(Vorstellung der Ergebnisse des Workshops „Zeitmanagement“ durch RaArbG Barbara Seeling)

(Vorstellung der Ergebnisse des Workshops „Virtuelle Güterichterverhandlung“ durch VizePräsArbG Theodor Thewes)

(Vorstellung der Ergebnisse des Workshops „Aquise“ durch VRiVG a.D. Peter Knorr, dem „Urgestein“ verwaltungsgerichtlicher Mediatoren)

(Schlussworte und Ausblick auf den nächsten Güterichtertag durch Präs.LAG Dr. Eberhard Natter)

Fazit der Teilnehmenden nach 5 Stunden intensiven Erfahrungsaustauschs:

> Noch mehr und verstärkt für das Güterichterverfahren werben,

> mehr Fortbildungen für die Richterschaft insgesamt und bereits tätige Güterichter

vorsehen

> und sich der Unterstützung des Ministeriums versichern!

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