Nach oben scrollen
© 2019, adribo Academy     |     urid

Mediation bei Trennung und Scheidung

Viele Probleme, zunächst keine Lösung

Trennungen von Ehe- und Lebenspartnern oder gar Scheidungen stellen kein einmaliges Erlebnis dar, sondern sind ein Prozess, der durchlebt, aber auch gestaltet werden muss. Denn zunächst steht eine Vielzahl von ungelösten Problemen im Raum, angefangen von Unterhalt über Arbeit, Wohnsituation, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Aufteilung von gemeinsamem Eigentum und Hausrat , Güterstand, erbrechtliche Regelungen, Betreuung von Kindern etc..

Streitige (Gerichts-)Verfahren vermeiden

All dies streitig, d.h. unter Einschaltung von Rechtsanwälten in einem gerichtlichen Verfahren klären lassen zu wollen, ist teuer, zeitintensiv und überaus stressig. So schwer es ehemaligen Partnern auch fallen mag, miteinander die offenen Fragen  zu regeln, weil Wut, Verzweiflung oder Verletzungen noch überwiegen, so sehr kann ihnen dazu geraten werden, mit Hilfe eines erfahrenen Dritten den Versuch zu unternehmen, eigenständige Lösungen zu finden.

Dieser Wissensbereich wird Ihnen angeboten von adribo ACADEMY.

Aus- und Fortbildungen für Mediatoren

Vorteile der Mediation

Hierfür bietet sich das Verfahren der Mediation an, das vielfache Vorteile gegenüber einer gerichtlichen Entscheidung  aufweist,

  • weil es in einer Phase, in der die Frage der Trennung noch nicht endgültig ist, als letzte Gelegenheit genutzt werden kann, ein Auseinandergehen zu verhindern.
  • weil es, wenn die Trennung jedenfalls feststeht, kostengünstiger und schneller ist.
  • weil die Gestaltung des zukünftigen Lebensweges nicht in fremde Hände gegeben wird, sondern selbst geregelt werden kann.
  • weil Lösungen möglich sind, die das Gesetz nicht vorsieht.
  • weil die Interessen und Bedürfnisse aller berücksichtigt werden.
Mediation bei Trennung oder Scheidung.
Ob eine Mediation bei Trennung oder Scheidung sinnvoll ist, muss von Fall zu Fall entschieden werden.

Ablauf einer Scheidungsmediation

Haben sich die ehemaligen Partner auf ein Mediationsverfahren und einen Mediator geeinigt, so wird im ersten Treffen über den Verfahrensablauf, notwendige Verfahrensregeln wie Vertraulichkeit und Offenheit sowie über das Mediatorenhonorar und wer dafür einsteht, gesprochen und es werden entsprechende Vereinbarungen getroffen.

Sodann wird mit den Beteiligten geklärt, welche Themen zwischen ihnen streitig sind und in welcher Reihenfolge diese verhandelt werden sollen.

Der Mediator wird  danach besondere Sorgfalt darauf legen herauszufinden, welche Interessen und Bedürfnisse sich hinter den einzelnen Themen verbergen: Soll bspw. mit der geforderten Geldzahlung der frühere Partner abgestraft werden oder geht es darum ein Fahrzeug anzuschaffen, um die Kinder auch zukünftig zu ihren unterschiedlichen Aktivitäten wie Sport, Musikunterricht etc. fahren zu können?

Sind die jeweiligen Bedürfnisse geklärt und für den anderen nachvollziehbar dargestellt, dann sammeln die Beteiligten unter Anleitung des Mediators hierfür eine Vielzahl von Lösungsvorschlägen, die sie dann in einem weiteren Schritt verhandeln und abschließend vereinbaren.

Auf diese Weise werden nacheinander alle zwischen den (ehemaligen) Partnern streitige Themen abgearbeitet. Soll das gemeinsam erarbeitete Ergebnis in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten werden, so bedarf diese der notariellen Beurkundung. Hierfür fallen noch einmal Notargebühren an.