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Für wen und in welchen Situationen ist eine Mediation sinnvoll?

Personen und Situationen

Außergerichtliche Streitbeilegung gewinnt in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Doch wann ist eine Mediation sinnvoll? Grundsätzlich ist eine Mediation dann das geeignete Verfahren, wenn alle Konfliktparteien bereit sind, eine selbstbestimmte Lösung ihres Konflikts mit unterstützender Hilfe eines Dritten zu suchen. Das ist insbesondere dann angezeigt, wenn die Parteien auch noch in Zukunft miteinander zu tun haben werden.

Sieben Kriterien, die für ein Mediationsverfahren sprechen

Wer sich mit dem Gedanken trägt, einen Konflikt nicht auf streitige Weise und jedenfalls nicht vor Gericht auszutragen, kann an Hand der folgenden sieben Kriterien überprüfen, ob stattdessen das konsensuale Verfahren der Mediation für ihn das Richtige ist. Aber auch wenn alle oder fast alle Kriterien erfüllt sind, bedarf es für eine Mediation stets der Zustimmung beider Konfliktparteien:

  • Sie und Ihr „Streitpartner“ können ihren Konflikt alleine nicht lösen und benötigen die Hilfe eines Dritten
  • Sie möchten das Heft des Handelns formal und insbesondere inhaltlich selbst in der Hand halten
  • Sie suchen eine schnelle und kostengünstige Lösung
  • Sie suchen eine zukunftsgerichtete und nachhaltige Lösung
  • Sie wollen eine faire Lösung erreichen, die alle Interessen berücksichtigt und die für beide Konfliktparteien einen Gewinn darstellt
  • Sie werden auch in Zukunft mit ihrem Streitpartner Kontakt haben
  • Ihr Konflikt soll nicht in die Öffentlichkeit getragen werden

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Die Kriterien im Einzelnen:

Festgefahrene Auseinandersetzung

Solange eine Auseinandersetzung zwischen zwei Kontrahenten/Parteien nur dazu führt, dass bezüglich der jeweiligen Standpunkte und Ansichten eine „Verhärtung“ stattfindet und sich die handelnden Personen „verzerrt wahrnehmen“, solange sind sie grundsätzlich noch in der Lage, ihren Konflikt alleine zu lösen. Das gilt auch dann noch, wenn eine „Polarisierung im Denken, Fühlen und Wollen“ einsetzt und die andere Seite „provoziert“ wird.  Die Parteien brauchen (noch)  keinen Mediator, sondern allenfalls einen Moderator, der besänftigend den Gesprächsverlauf regelt.

Sind die Auseinandersetzungen/Konflikte jedoch bereits soweit gediehen, dass ein Übergang zu „Taten“ stattgefunden hat, dass „Koalitionen geschmiedet werden“ und dass dem Kontrahenten zumindest ein „Gesichtsverlust zugefügt werden soll“, dann bedarf es eines neutralen, allparteilichen Dritten: Er bringt die Konfliktparteien wieder ins Gespräch miteinander und leitet sie durch das Mediationsverfahren, damit sie eine Lösung erreichen, die für beide einen Gewinn darstellt.

Das Heft des Handelns in der Hand halten

Damit ist gemeint, dass die Konfliktparteien gemeinsam bestimmen, wann mit der Mediation begonnen werden soll und was alles vorgebracht wird, um eine Lösung zu finden. Die Parteien bringen sich selbst in die Verhandlungen ein und überlassen den Vortrag, die Verhandlungen und das Ergebnis nicht Dritten. Sie selbst wissen am Besten was für sie gut ist und welche über die benannten Positionen hinausgehenden (verdeckten) Aspekte/Interessen/Bedürfnisse beachtet werden müssen, um ein allen gerecht werdendes Ergebnis zu erzielen. Dabei unterstützt sie der Mediator durch Einsatz konfliktangemessener Methoden und Techniken.

Schnelle und kostengünstige Lösung

Ein Gerichtsverfahren ist durch ein nicht unerhebliches Kostenrisiko geprägt, muss doch die unterlegene Partei die Kosten des eigenen Bevollmächtigten, die der Gegenseite und zudem die Gerichtskosten tragen. Und all das erhöht sich, wenn ein Gerichtsverfahren in eine zweite und dritte Instanz geht und auch dort ebenfalls verloren wird.  Zudem ist die Dauer des Verfahrens zu bedenken: Für ein durch mehrere Instanzen geführtes Gerichtsverfahren muss mit einer Verfahrensdauer von zwei bis drei Jahren gerechnet werden. Das ist insbesondere für Unternehmen misslich, kommen neben den o. g. Kosten auch noch verdeckte Kosten (Konfliktkostenstudie KPMG). Ganz anders in einem Mediationsverfahren: Nach Einigung auf einen Mediator kann das Verfahren regelmäßig innerhalb von Tagen, längstens Wochen begonnen und in überschaubarer Zeit, die erfahrungsgemäß nur wenige Sitzungen benötigt, zum Abschluss gebracht werden. Dem Zeitvorteil korrespondiert die Kostenersparnis: Es sind lediglich die Kosten des Mediators zu tragen, der regelmäßig ein Stundenhonorar geltend macht.

Ob eine Mediation sinnvoll ist, muss von Fall zu Fall geprüft werden.

Zukunftsgerichtete und nachhaltige Lösung

In einer Mediation geht es nicht darum, die Vergangenheit aufzuarbeiten und Kompensation für ergangenes Unrecht zu erlangen. Ziel ist es vielmehr, den Blick nach vorne zu richten und den Versuch zu unternehmen, Lösungen zu kreieren, die in der Zukunft Bestand haben und auch nachhaltig sind. Das gilt insbesondere dann, wenn die Konfliktparteien auch zukünftig noch miteinander zu tun haben werden, sei es als Familienangehörige oder als Geschäftspartner oder bei sonstiger örtlicher und sozialer Verbundenheit.

Faires Verfahren und Win-Win

Wem es wichtig ist, dass bei einer Konfliktlösung alle Interessen auf den Tisch kommen, damit sie Berücksichtigung finden können, wer einen fairen Verhandlungsprozess wünscht und wer ein Ergebnis erzielen möchte, das allen Konfliktbeteiligten gerecht wird, der wird sich für das Verfahren der Mediation entscheiden. Denn in diesem Verfahren obliegt es den Konfliktparteien, mit Hilfe und Unterstützung des Mediators eine Lösung zu finden, die keinen Sieger und keinen Verlierer kennt und die Interessen aller Konfliktparteien berücksichtigt.

Gemeinsames Miteinander in der Zukunft

Wer nach Überwindung einer gegenwärtigen Konfliktsituation auch noch in Zukunft  miteinander in Kontakt stehen wird, sei es als  Geschäftspartner, sei es als Familienangehöriger, sei es in der Rolle als Eltern oder sei in der Rolle als Mitglied einer Erbengemeinschaft, dem ist grundsätzlich daran gelegen, dass durch einen bestehenden Konflikt und dessen Lösung nicht das „Tischtuch“ für die Zukunft zerschnitten wird: Ein familiäres Miteinander soll auch in Zukunft gepflegt werden, Geschäftsbeziehungen sollen auch weiterhin aufrechterhalten und ausgebaut werden, soziale Kontakte gleich in welcher Institution oder in welchem Umfeld sollen auch weiterhin gelebt werden. Das aber erfordert eine Konfliktlösung, die nicht einen als Verlierer zurücklässt, sondern ein Ergebnis, das beiden Seiten und deren Interessen gerecht wird.

Verschwiegenheit und Vertraulichkeit

Ein zentraler Grundsatz eines Gerichtsverfahrens ist der einer öffentlichen Verhandlung. Dadurch sollen Willkür und Geheimjustiz vorgebeugt werden. Öffentlichkeit des Verfahrens bedeutet aber auch, dass bspw. die Presse jederzeit erfahren kann, worum und weshalb und wie gestritten wird und dass sie dies publik machen kann. Für das Mediationsverfahren gilt hingegen der Grundsatz, dass es sich um ein vertrauliches Verfahren handelt: Der Mediator ist von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Und er rät in einem Mediationsverfahren den Konfliktparteien, ebenfalls Vertraulichkeit zu verabreden.

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