Nach oben scrollen
© 2019, adribo Academy     |     urid

20 * C + M + B * 23

I. In Heft I/2023 der Zeitschrift „Die Mediation“ berichtet deren Herausgeber im Editorial über die vom Qualitätsverbund Mediation – QVM – nunmehr gegründete „Verbandsunabhängige Zertifizierungsstelle für MediatorInnen“.

Unter www.qv-mediation.de finden sich auf der Startseite Ausführungen zu „Motivation“, „Vision“ und „Empfehlungen“ – und damit zu dem von den vier beteiligten Mediationsverbänden BAFM, BMWA, Deutsches Forum für Mediation und Deutsche Gesellschaft für Mediation bereits seit langem verfolgten Ziel (vgl. nur Fritz, Das Gütesiegel zertifizierter Mediator, ZKM 2014, 62 (64 f), hier), sich gegenüber den gesetzlichen Zertifizierungsvoraussetzungen des Mediationsgesetzes und der ZMediatAusbV durch einen eigenen QVM-Standard klar abzugrenzen: Durch eine erhöhte Zahl von Ausbildungsstunden (220 statt 120), einer Abschlussarbeit, erhöhte Anforderungen an Supervisionen und ein Gutachtergespräch im Rahmen der Zertifizierung.

Für die zuletzt auf vier Verbände geschrumpfte Initiative (zu Beginn waren auch noch die öffentlich-rechtlichen Körperschaften Bundesrechtsanwaltskammer und Bundesnotarkammer, zudem ein Vertreter des Deutschen Industrie und Handelskammertages, ferner der Bundesverband Mediation beteiligt) geht es mithin in erster Linie darum, ihren QVM-Standard festzuschreiben und hierfür eine Zertifizierung anzubieten. Daneben, quasi als Nebenprodukt, besteht auch noch die Möglichkeit, das Vorliegen der Voraussetzungen für den „zertifizierten Mediator“ entsprechend der ZMediatAusbV überprüfen und bestätigen zu lassen.

Aus der Sicht der beteiligten Verbände, die über die mit ihnen verbundenen Instituten Ausbildung anbieten, mag das sinnvoll und ökonomisch wünschenswert sein – kann doch für eine 200 stündige Ausbildung eine höhere Teilnahmegebühr aufgerufen werden als für eine solche, die auf die gesetzlich vorgesehenen 120 Stunden abstellt. Ob das dem Willen des Gesetz-/Verordnungsgebers entspricht, darf jedoch bezweifelt werden: Danach soll es – in Abgrenzung zur nicht geschützten Berufsbezeichnung Mediator/Mediatorin – nur ein Gütesiegel „Zertifizierter Mediator“ geben, das ausschließlich für diejenigen vorgesehen ist, die den in der ZMediatAusbV festgelegten Anforderungen entsprechen.

II. Ganz anders ist hingegen die Initiative der Deutschen Stiftung für Mediation zu bewerten, die bereits im Oktober 2022 mit einem Positionspapier für die Einführung einer regulären Zertifizierung durch eine unabhängige Stelle geworben hat und deren Engagement an dieser Stelle noch einmal aufgegriffen werden soll (zum Positionspapier hier).

Die Stiftung geht – der Gesetzes- und Verordnungslage entsprechend – nur von der in § 5 Abs. 2 MediationsG vorgesehenen Zertifizierung aus.
Sie regt eine bessere Festlegung der Qualitätsanforderungen in einem Handbuch und zugleich zu deren Überprüfung die Schaffung einer unabhängigen Stelle an. Hierfür schlägt sie eine öffentlich-rechtliche Institution (z.B. Bundesamt für Justiz, Kammer), ein beliehenes Unternehmen (z.B. Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH) oder eine neu zu gründenden Vereinigung vor. Mediatorinnen und Mediatoren, die auf diese Weise zertifiziert wurden, so ihre zugleich vorgetragene Zukunftsvision, könnten dann zu staatlich anerkannte Gütestellen im Sinne von § 204 Abs. 1 Nr. 4 a BGB, § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ernannt werden und es sollte zudem bedacht werden, ihnen die Mitgliedschaft in einer neu zu schaffenden öffentlich-rechtlichen Körperschaft (Mediatorenkammer) zu ermöglichen.

III. Hierfür ist ministerielles Handeln erforderlich…. Und da bekanntlich zu Beginn eines neuen Jahres, noch dazu am Festtag der Heiligen Drei Könige, Wünsche geäußert werden dürfen, richten sich die des Verfassers an das für die Ausbildungsverordnung für Mediatoren zuständige Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz. Möge das Drei-Königs-Treffen der FDP bei ihrem Justizminister Buschmann die Einsicht wachsen lassen, im Jahre 2023 endlich die lange überfällige Zertifizierungsstelle auf den Weg zu bringen.

Das erfordert in Anbetracht des vorliegenden Positionspapiers und der vielfältigen Vorschläge des Schrifttums lediglich politischen Willen, also

C + M + B
Couragiert für Mediation Herr Buschmann

Ähnliche Beiträge