Mediation, Ausbildung: Wie man Mediator wird!
Mediationsausbildung
Der Begriff des Mediators ist in Deutschland nicht geschützt. Von daher existiert auch keine einheitliche und verbindliche Regelung über die Ausbildung zum (einfachen) Mediator. Allein Bezeichnung und Ausbildungsgang des Zertifizierten Mediators sind gesetzlich geschützt und geregelt (siehe Zertifizierter Mediator).
Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland eine Vielzahl von Ausbildungseinrichtungen und zahlreiche Mediationsverbände, die allesamt unterschiedliche Anforderungen stellen, soweit es um die Ausbildung zum (einfachen) Mediator geht.
Eigenverantwortung für die Ausbildung
Ein Mediator ist selbst für seine Ausbildung verantwortlich. Nach der Gesetzeslage (§ 5 Abs. 1 MediationsG) stellt er in eigener Verantwortung durch eine geeignete Ausbildung und durch regelmäßige Fortbildung sicher, dass er über das erforderliche Rüstzeug verfügt. Das sind einmal theoretische Kenntnisse sowie praktische Erfahrungen, die ihn in die Lage versetzen, die Parteien in sachkundiger Weise durch eine Mediation zu führen.
Es bleibt mithin dem Mediator überlassen, bei welcher Institution oder Ausbildungseinrichtung er seine Kenntnisse erwirbt, ob dies überwiegend im Präsenz- oder im Fernunterricht geschieht, wie viele Stunden die Ausbildung dauert und wie die praktischen Erfahrungen gesammelt werden.
Dieser Wissensbereich wird Ihnen angeboten von adribo ACADEMY.
Aus- und Fortbildungen für Mediatoren
Inhalte der Mediationsausbildung
Eine geeignete Mediations-Ausbildung soll – so schwebt es dem Gesetzgeber vor – insbesondere vermitteln
- Kenntnisse über Grundlagen der Mediation sowie deren Ablauf und Rahmenbedingungen
- Verhandlungs- und Kommunikationstechniken
- Konfliktkompetenz
- Kenntnisse über das Recht der Mediation sowie über die Rolle des Rechts in der Mediation
- sowie praktische Übungen, Rollenspiele und Supervison.
Diese sog. „Soll-Vorschrift“ ist allerdings nicht zwingend und verbindlich. Sie gibt lediglich einen Hinweis darauf, was der Gesetzgeber für wünschenswert erachtet.
Liberales Marktmodell
Indem der Gesetzgeber für den Beruf des (einfachen) Mediators keinen verbindlichen Ausbildungsregelungen aufgestellt hat, hat er sich ersichtlich für das sog. liberale Marktmodell entschieden. Es gilt demnach das, was auch bei anderen freien und unreglementierten Berufen von Bedeutung ist: Dem einzelnen Bürger bleibt es überlassen, sich – nach seinen eigenen Auswahlkritierien – einen geeigneten Mediator zu suchen. Der Mediator wiederum ist verpflichtet, die Parteien auf deren Verlangen über seinen fachlichen Hintergrund, seine Ausbildung und seine Erfahrung auf dem Gebiet der Mediation zu informieren (§ 3 Abs. 5 MediationsG).
Sollten sich aus dem Vertragsverhältnis möglicherweise Konflikte ergeben, so sind diese zivilrechtlich zu lösen.