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Mediationen in Erbrechtsstreitigkeiten

Erbrecht – ein konfliktträchtiges Rechtsgebiet

Das Erbrecht weist ein hohes Konfliktpotential auf. Denn häufig geht es nicht allein um erbrechtliche Fragen, sondern zugleich um familienrechtliche Konflikte, die regelmäßig auf lange zurückliegenden und häufig tief gehenden Verletzungen beruhen.

Dies mit Hilfe der Gerichte lösen zu wollen, ist außerordentlich zeit- und kostenintensiv, mit einem hohen Prozessrisiko behaftet und für alle Beteiligten wenig befriedigend.

 

Allein das Mediationsverfahren bietet den Beteiligten die Chance, Fehler aus der Vergangenheit zu überwinden und sich einer interessensorientierten und zukunftsgerichteten Lösung zuzuwenden.

Dieser Wissensbereich wird Ihnen angeboten von adribo ACADEMY.

Aus- und Fortbildungen für Mediatoren

Mediation nach Eintritt des Erbfalles

 Mediationen nach Ableben des Erblassers betreffen zumeist Streitigkeiten der Erbengemeinschaft. Neben der konkreten Aufteilung unterschiedlicher Vermögensgegenstände geht es vor allem um Probleme im Zusammenhang von Vor- und Nacherbschaft wie auch um das sog. Pflichtteilsrecht.

 

Allein in einem Mediationsverfahren besteht die Möglichkeit, nicht nur die Positionen, d.h. die vermeintlichen Ansprüche, in den Mittelpunkt der Erörterungen zu stellen, sondern sich auch den jeweiligen Interessen und Bedürfnissen zuzuwenden und nach geeigneten Lösungsmöglichkeiten zu suchen, die all dies berücksichtigt.

Mediation bei Regelungen der Unternehmensnachfolge

 Die Verzahnung wirtschaftlicher wie familiärer Problematiken wird besonders deutlich, wenn es um die Regelung der Nachfolge in einem Familienunternehmen geht. Hier ist stets anzuraten, noch zu Lebzeiten des Firmeninhabers eine Regelung in den Blick zu nehmen, um den Bestand und die Fortführung des Unternehmens für die Zukunft zu garantieren, als auch den berechtigten Erwartungen naher Familienangehöriger entsprechen zu können. Da eine funktionierende und nachhaltige Lösung regelmäßig auf das Einvernehmen aller Betroffenen angewiesen ist, bietet sich hierfür ein Mediationsverfahren an, zu dem ggf. Experten wie Steuerberater und Unternehmensanwälte hinzugezogen werden können.