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Was ist Streitschlichtung?

Schlichtungsverfahren in Abgrenzung zur Mediation

Ein Schlichtungsverfahren unterscheidet sich vom Mediationsverfahren im Wesentlichen dadurch, dass der Schlichter eine Verantwortung für das Ergebnis der Streitschlichtung übernimmt. Das geschieht regelmäßig in der Weise, dass der Schlichter den Parteien am Ende des Verhandlungsprozesses einen Lösungsvorschlag unterbreitet, den diese dann annehmen oder ablehnen können.

Rolle des Schlichters

Die Rolle des Schlichters ist dadurch gekennzeichnet, dass er – zwar ähnlich wie ein Mediator – in der Sache neutral und im Verfahrensverlauf allparteilich auftritt, aber sein Expertenwissen in das Verfahren einbringt, Beurteilungen vornimmt und Vergleichsvorschläge unterbreitet. Zudem kommuniziert er verstärkt indirekt mit den Parteien bspw. durch Schriftsätze, über Rechtsanwälte, durch Shuttle-Vermittlung. Auch nimmt er die Gesetzes- und Rechtslage stärker in den Blick. Aber auch ihm kommt keine Entscheidungsautorität zu.

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Ablauf des  Schlichtungsverfahrens

Ebenso wie ein Mediationsverfahren ist auch die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren freiwillig und es obliegt allein den Parteien, ob sie einen Schlichtungsvorschlag oder Schlichterspruch annehmen oder ablehnen.

Nach Einleitung des Verfahrens durch einen Antrag und die Annahme durch die Gegenseite einigen sich die Parteien auf die Person des Schlichters, der sodann regelmäßig eine Bestandsaufnahme vornimmt, häufig durch Einholung eines schriftliches Eingangsstatements. Das Verfahren kann schriftlich, mündlich oder in einer Mischung aus beiden Elementen durchgeführt werden.

Sodann klärt der Schlichter mit den Parteien den Sachverhalt und ihre dahinter stehenden Interessen unter Berücksichtigung der Gesetzes- und Rechtslage. Er unterstützt die Parteien in ihrem Einigungsbestreben auf der Grundlage der von ihm abgegebenen Einschätzung des Verfahrens und seines Lösungsvorschlages.

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Schlichtung im Anschluss an eine Mediation

Oft kommt ein Schlichtungsverfahren im Anschluss an ein Mediationsverfahren in Betracht, wenn sich die Parteien im  Rahmen einer Mediation nicht haben einigen oder nicht alle Streitpunkte haben regeln können. Der Mediator beendet dann das Mediationsverfahren und leitet es in Übereinstimmung mit den Parteien in ein Schlichtungsverfahren über.

Schlichtungsstellen

Schlichtungsstellen finden sich in zahlreichen außergerichtlichen Bereichen, z. T. auch in gesetzlich geregelter Form: Dazu zählt die Verbraucherstreitschlichtung, aber auch kommunale Schiedsstellen und Schiedsämter, Güte- und Schlichtungsstellen von Berufs- und Wirtschaftsverbänden sowie die betrieblichen Einigungsstellen.