Ein Baustein im System des „Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ ist das in allen Gerichtsbarkeiten Anwendung findende Verfahren vor dem Güterichter nach § 278 Abs. 5 ZPO. Gedacht als Alternative zu Urteil und Beschluss durch den streitentscheidenden Richter wird es, nachdem die Parteien entsprechend verwiesen worden sind, von einem nicht entscheidungsbefugten (Güte-) Richter durchgeführt, der dabei der Freiwilligkeit und der Vertraulichkeit des Verfahrens besondere Aufmerksamkeit widmet. Ihm steht dabei als Konfliktmanager im staatlichen Gerichtssystem die gesamte Palette der konsensualen Konfliktbeilegungsmethoden zur Verfügung (vgl. Fritz/Schroeder, Der Güterichter als Konfliktmanager im staatlichen Gerichtssystem, NJW 2014, 1910 ff.).
Wer als Güterichter tätig wird,
muss über besondere fachliche Qualifikationen verfügen,
darf nur mit Einverständnis der Parteien tätig werden,
kann die Prozessakten einsehen,
darf nach Absprache mit den Parteien Einzelgespräche führen,
kann formal nicht am (Gerichts-)Verfahren beteiligte Dritte zum Güterichterverfahren hinzuziehen,
kann rechtliche Bewertungen vornehmen und den Parteien Lösungen für den Konflikt vorschlagen und
darf mit Zustimmung der Parteien eine Niederschrift erstellen, Anträge entgegennehmen und einen Vergleich protokollieren (vgl. hierzu Fritz / Pielsticker (Hrsg.), Handbuch Mediationsrecht, 3. Aufl., 2024, Kommentierung zu § 278 ZPO).
12 Jahre nach Einführung des Güterichters und 20 Jahre nach der ersten Befassung mit dieser Angelegenheit im Jahre 2004 durch den 14. Deutschen Verwaltungsrichtertag in Bremen steht das Thema nunmehr erneut auf der Tagesordnung des 20. Deutschen Verwaltungsgerichtstages, der vom 15. bis 17. Mai 2024 in Würzburg stattfinden wird. Im Arbeitskreis 10 besteht für Güterichterinnen und Güterichter sowie sonstige an konsensualer Streitbeilegung Interessierte Gelegenheit, sich kritisch mit dem Güteverfahren auseinandersetzen. Eines der Einführungsreferate hierzu wird von adribo Gesellschafter Prof. Dr. Roland Fritz gehalten werden, der sich in seinem Beitrag u.a. mit der Frage befassen wird, ob und wie es gelingen kann, die zurückgegangene Zahl von Güterverfahren zukünftig wieder auf ein höheres und der Bedeutung des Verfahrens angemessenes Niveau zu heben.
Anmeldungen zum 20. Deutschen Verwaltungsgerichtstag sind über diesen Link möglich: