Mediation, Beispiel: Einfach erklärt anhand einer Fallstudie!
Die Ausgangslage
Nach dem Ableben ihrer Eltern streiten drei Geschwister über das Elternhaus, das ihnen zu jeweils gleichen Teilen vererbt wurde. Während die älteste Schwester Sigrid (55 Jahre, verheiratet, Lehrerin) das Haus behalten möchte, ist die jüngere Schwester Bettsy (48, geschieden, Heilpraktikerin) unschlüssig. Ihr Bruder Peter (51, alleinstehend, Segel- und Surflehrer) möchte das Haus umgehend verkaufen.
In gemeinsamen Gesprächen kommen sie nicht weiter, weil sie sich gegenseitig ihr unterschiedliches Verhalten gegenüber den Eltern vorwerfen.
Die Streitigkeiten nehmen einen solchen Verlauf, dass sie sich für die Unterstützung durch eine Mediatorin entscheiden, um über den Umgang mit dem Haus eine Einigung erzielen zu können.
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Das Verfahren
In der Mediation erläutert die Mediatorin zunächst das Mediationsverfahren, schließt mit den Beteiligten einen Mediationsvertrag, in dem die wesentlichen Prinzipien aufgeführt sind und das Honorar geregelt ist, und klärt dann den Sachverhalt.
Anschließend widmet sich die Mediatorin vor allem den Interessen und Bedürfnissen, die hinter dem jeweiligen persönlichen Sichtweisen und Wünschen stehen:
Sigrid ist der Meinung, das Elternhaus, in dem sie alle aufgewachsen seien und mit dem sie gute Erinnerungen an eine schöne Kindheit verbinden würden, solle in der Familie erhalten bleiben. Sie selbst wolle gerne aus der Innenstadt weg an den Stadtrand ziehen und das Haus selbst nutzen.
Peter will sich einen schon lange gehegten Traum erfüllen und auf Weltreise gehen. Das bei einem Hausverkauf erzielte Geld könne er gut gebrauchen.
Bettsy hängt auch am Haus, neigt aber zu einer Vermietung, da sie persönlicher finanzielle Mehrbelastungen durch den Unterhalt des Hauses nicht stemmen könne.
Im Anschluss hieran lenkt die Mediatorin das Gespräch von den Bedürfnissen hin zu einer Lösungssuche und lässt die Geschwister Optionen benennen, wie ihre jeweiligen Bedürfnisse am besten erfüllt werden könnten: Umbau des Hauses, Teilvermietung an Dritte, Vermietung an Sigrid, Übernahme durch Sigrid und Auszahlung der Geschwister, Teilauszahlung der Geschwister usf.
Mit Unterstützung der Mediatorin einigen sich die Geschwister schließlich dahingehend, dass Sigrid die Erbanteile ihrer beiden Geschwister übernimmt und ihnen den jeweiligen Gegenwert in langfristigen Raten auszahlt, wobei Peter, um seine Weltreise verwirklichen zu können, vorab bereits eine größere Summe ausgezahlt bekommt.
Mit Hilfe der Mediatorin wird diese Einigung im Detail schriftlich festgehalten, von allen Geschwistern unterschrieben und sodann einem Notar zur Beurkundung und Regelung der Übertragung der Eigentumsanteile zugeleitet.
Das Resümee
Die Geschwister konnten nur deshalb zu einer Einigung gelangen, weil sie mit Hilfe der Mediatorin ihre jeweiligen Interessen und Bedürfnisse erkannt und zugleich die Interessen der jeweils anderen Geschwister in den Blick genommen haben. Und eine Lösung erarbeiteten, die die jeweiligen Interessen hinreichend berücksichtigten.