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Mediation Kosten: Mit welchen Ausgaben ist eine Mediation verbunden?

Grundsatz

Ein Mediationsverfahren ist mit geringeren Ausgaben verbunden als ein gerichtliches oder auch ein schiedsgerichtliches Verfahren. Regelmäßig sind lediglich die Kosten für den Mediator zu tragen, während in einem Gerichtsverfahren neben den Gerichtskosten auch noch Kosten für bevollmächtigte Rechtsanwälte anfallen. Und in einem schiedsgerichtlichen Verfahren treten nicht unerhebliche Kosten für die Schiedsrichter auf.

Geringere Kosten durch Zeitersparnis

Da ein Mediationsverfahren zügig durchgeführt werden kann und anders als in eine gerichtlichen Verfahren auch nicht zu befürchten steht, das das Verfahren auch noch in einer Berufungs- oder gar Revisionsinstanz verhandelt wird, für die ebenfalls Gerichts- und Anwaltskosten anfallen, ist der Zeitaufwand für die Mediation überschaubar. Selten benötigen die Medianden bis zu einer Lösung mehr als 10 Doppelstunden.

Dieser Wissensbereich wird Ihnen angeboten von adribo ACADEMY.

Aus- und Fortbildungen für Mediatoren

Ersparnis durch Schonung von Ressourcen

Durch ein Mediationsverfahren werden – im Gegensatz zum gerichtlichen Verfahren – personelle und betriebliche Ressourcen geschont. Zum einen befassen sich regelmäßig weniger Mitarbeiter mit dem Konflikt, es wird insgesamt weniger Zeit für dessen Lösung aufgewandt und es treten keine Reibungsverlusten durch Abstellen von Mitarbeitern und Besprechungstermine zur Vorbereitung gerichtlicher Verfahren auf.

Mediatorenhonorar

Mediator und Medianden vereinbaren in der überwiegenden Zahl der Verfahren ein sog. Stundenhonorar. Das bedeutet, dass nach tatsächlich verhandelten Stunden abgerechnet wird. Die Höhe des Honorars ist frei vereinbar. Es beläuft sich im Durchschnitt – auch abhängig von der Leistungsfähigkeit der Medianden – in einer familien- und erbrechtlichen Mediation auf ca. 190.- bis 250.- Euro pro Stunde, in einer Wirtschaftsmediation auf 250.- bis 400.- Euro pro Stunde  zzgl. 19 % Mehrwertsteuer.

Die Kosten einer Mediation liegen meist unter denen einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Eine Mediation spart den Parteien Kosten, die im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung entstünden.

Wer zahlt das Mediatorenhonorar?

Zu Beginn des  Mediationsverfahrens verhandeln und vereinbaren die Medianden, ob ggf. einer von ihnen die Kosten des Mediators alleine übernimmt oder ob sie von beiden und falls ja, zu welchen Anteilen, getragen werden.