Vorteile, Mediation: Wer profitiert?
Vorteile des Mediationsverfahrens für die Parteien
Bei einem Mediationsverfahren halten die Parteien das Heft des Handelns in eigener Hand und sind mithin diejenigen, die von einer Mediation profitieren.
Vielfältige Vorteile der Mediation
Die Vorteile eines Mediationsverfahrens sind vielfältig: Anstatt eines Dritten entscheiden die Parteien selbst. Sie können selbst bestimmen, wer als Mediator tätig werden wird, wann das Verfahren beginnt und wann es endet. Das Verfahren ist schnell und kostengünstig und alle Beteiligten schonen ihre Nerven. Das Verfahren ist nicht öffentlich, die Parteien können zudem Vertraulichkeit verabreden.
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Selbstbestimmtheit
In einem Mediationsverfahren bestimmen die Parteien das Verfahren, seinen Inhalt und das Ergebnis selbst. Sie sind diejenigen, die besser als jeder Richter die Umstände kennen, die den Konflikt prägen und die beachtet werden müssen, damit ein alle zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden kann. Persönliche und/oder geschäftliche Beziehungen können so erhalten, wiederhergestellt oder verbessert werden. Die Parteien achten – unterstützt vom Mediator – darauf, dass das Ergebnis alle Interessen berücksichtigt, dass es zukunftsgerichtet und nachhaltig ist. Auf diese Weise gibt es keinen Sieger und keinen Besiegten, sondern es wird eine sog. Win-Win-Lösung erreicht.
Ausfluss der Selbstbestimmtheit und Freiwilligkeit des Verfahrens ist zudem, dass jede Partei das Mediationsverfahren jederzeit beenden kann.
Zeit- und Kostenersparnis
Indem die Parteien das Heft des Handelns selbst in der Hand behalten, bestimmen sie neben dem Inhalt auch den zeitlichen Verfahrensablauf. Sie selbst legen in Absprache mit dem Mediator die Termine für das Mediationsverfahren fest. Anders als in einem Gerichtsverfahren, in dem Kosten für die Anwälte von Kläger und Beklagtem sowie Gerichtskosten entstehen, fallen in einem Mediationsverfahren lediglich Kosten für das Tätigwerden des Mediators (Stundenhonorar) an. Zugleich werden personelle und betriebliche Ressourcen geschont (verdeckte Kosten). Reibungsverlusten durch Abstellen von Mitarbeitern und Besprechungstermine zur Vorbereitung gerichtlicher Verfahren treten nicht auf (Konfliktkostenstudie KPMG).
Verschwiegenheit und Vertraulichkeit
Das Mediationsverfahren ist nicht öffentlich und es nehmen nur die Parteien und der Mediator daran teil. Der Mediator ist von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 4 MediationsG) und auch die Parteien verabreden regelmäßig, den Gang des Verfahrens und die erörterten Inhalte ebenfalls vertraulich zu behandeln. Nehmen ausnahmsweise Dritte an der Mediation teil (Rechtsanwälte, Steuerberater etc), so werden auch sie in die Vertraulichkeitsabrede der Parteien mit einbezogen.
Am Ende des Mediationsverfahrens besprechen die Parteien, welche Inhalte an Dritte weitergegeben werden. Das stellt sicher, dass Geschäftsgeheimnisse gewahrt bleiben und der Ruf aller Konfliktbeteiligten geschützt wird. Rufschädigungen, Imageverluste und negative Presse sind nicht zu befürchten.