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Mediation, Definition: Was ist Mediation?

Kurzdefintion

Mediation ist eine außergerichtliche Form der Konfliktbearbeitung. Eine neutraler Dritter (Mediator/Mediatorin) unterstützt die Parteien (Medianden) bei der eigenständigen Lösung ihres Konflikts.

Mediation allgemein

Nach der Begriffsbestimmung des Mediationsgesetzes ist Mediation ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben (§ 1 Abs. 1 des Mediationsgesetzes vom 21.7.2012 – BGBl. I S. 1577). Der Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.

Dieser Wissensbereich wird Ihnen angeboten von adribo ACADEMY.

Aus- und Fortbildungen für Mediatoren

Das Verfahren der Mediation

Das Verfahren der Mediation ist in den §§ 2 ff. des Mediationsgesetzes geregelt: Die Parteien wählen den Mediator aus. Dritte können nur mit Zustimmung aller Parteien in die Mediation einbezogen werden. Der Mediator hat Offenbarungspflichten gegenüber den Medianden im Hinblick auf seine Unabhängigkeit und Neutralität. Zudem unterliegt er einer Tätigkeitsbeschränkung, wenn er in derselben Sache bereits für eine Partei tätig war. Und er muss die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht wahren, die sich auf alles bezieht, was ihm in Ausübung seiner Mediationstätigkeit bekannt geworden ist. Methodisch und verfahrensmäßig orientiert sich die Mediation am Harvard-Konzept.

Üblicherweise wird eine Mediation von einem Mediator alleine oder zu Zweit als Co-Mediation geleitet. Wenn erforderlich, kann eine Mediation auch als Team-Mediation mit mehreren Mediatoren durchgeführt werden, oder als Online-Mediation, als Shuttle-Mediation oder in der Form der Kurz-Zeit-Mediation.

Ausbildung zum Mediator

Durch eine Mediationsausbildung erfährt ein Mediator die theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die notwendig sind, um die Parteien in sachkundiger Weise durch eine Mediation führen zu können.

Wer eine Ausbildung absolviert hat, die den Anforderungen der „Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren“ (vom 21.6.2016 – BGBl. I S. 1994) entspricht, darf sich als zertifizierter Mediator bezeichnen.

Mediation Definition. Eine Mediation kann Menschen laut Definition wieder zusammenbringen. Hier halten sie Ihre Hände als Zeichen der Freundschaft.
Eine Mediation kann festgefahrene Konflikte auflösen.

Evaluierung

Die Auswirkungen des Mediationsgesetzes auf die Entwicklung der Mediation erfolgte durch einen Bericht der Bundesregierung an den Bundestag gem. §  8 MediationsG (BT-Drucks. 18/13178 vom 20.7.2017).

Gerichtsverfahren

Vorschriften über Mediation  gibt es in den Verfahrensordnungen aller Gerichtsbarkeiten. Diese betreffen u.a. die Klageschrift, die gem. § 253 Abs. 3 ZPO auch Angaben enthalten soll, ob der Klageerhebung der Versuch einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorausgegangen ist, sowie eine Äußerung, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen. Im Gesetz finden sich ferner Regelungen über das Güterichterverfahren nach § 278 Abs. 5 ZPO, bei dem ein nicht streitentscheidender Richter mit den Parteien in einer Mediation ihren Konflikt zu lösen versucht und die Norm des  § 278a ZPO, wonach das Gericht eine Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorschlagen kann.

Entsprechende oder auf die ZPO verweisende Vorschriften gibt es für das arbeitsgerichtliche Verfahren, für das Verfahren vor dem Familiengerichten, für das sozialgerichtliche Verfahren in, für den Verwaltungsprozess und für das Verfahren vor den Finanzgerichten.