Nach oben scrollen
© 2019, adribo Academy     |     urid

Wie läuft ein Mediationsverfahren ab?

Verfahrensablauf

Ein Mediationsverfahren durchläuft verschiedene Phasen (auch als „Stufen“ bezeichnet), die aufeinander aufbauen. Verantwortlich für den Ablauf ist der Mediator, die Parteien (Medianden) sind verantwortlich für den Inhalt.

Die Phasen der Mediation

Der Ablauf der Mediation erfolgt gewöhnlich in sechs Phasen, für die die folgenden Bezeichnungen benutzt werden: Einführungsphase, Themenphase, Interessensphase, Optionenphase, Verhandlungsphase, Vereinbarungsphase.

Bevor der eigentliche Ablauf der Mediation beginnt, bereitet der Mediator mit den Medianden das Verfahren vor. Diese Phase wird Vorphase genannt. Abhängig von den Parteien und ihrem Konflikt kann die Vorphase mehr oder weniger inhaltliche Vorbereitung und Zeit in Anspruch nehmen.

Dieser Wissensbereich wird Ihnen angeboten von adribo ACADEMY.

Aus- und Fortbildungen für Mediatoren

Die Phasen im Einzelnen:

Einführungsphase

Die Einführungsphase nutzt der Mediator für eine kurze Erläuterung des Mediationsverfahrens und seiner Rolle als allparteilicher Dritter. Er vergewissert sich, dass die Parteien das Verfahren verstanden haben und ein solches durchführen wollen. Danach erfolgt die Unterzeichnung des Mediationsvertrages, in dem u.a. Verschwiegenheit und Vertraulichkeit sowie das Honorar des Mediators vereinbart werden, ggf. auch Gesprächsregeln für das Mediationsverfahren.

Themenphase

In der Themenphase bespricht der Mediator mit den Parteien, welche Themen bzw. welche Konflikte sie in der Mediation regeln wollen. Die einzelnen Punkte notiert er auf einem Flipchart und vereinbart mit den Parteien am Ende der Themenphase, in welcher Reihenfolge die Themen bearbeitet werden.

Interessensphase

In einem zweiten Schritt, der Interessensphase, befragt der Mediator die Parteien nach den hinter ihren Themen stehenden Interessen und Bedürfnissen. Es geht dabei darum herauszufinden, warum ein bestimmtes Thema für den Einzelnen wichtig ist, was es für ihn bedeutet. Da dies häufig den Parteien selbst nicht immer klar ist, muss sich der Mediator für die Interessensphase hinreichend Zeit nehmen. Auch die Interessen werden auf einem Flipchart notiert. Der Mediator lenkt sodann die Aufmerksamkeit der Parteien auf die jeweiligen Interessen der Gegenseite. Dabei versucht er herauszufinden, ob Parteien die Interessen des anderen nachvollziehen können.

Optionenphase

In der dritten Phase, der Optionenphase, geht es darum, für die zuvor benannten Interessen Lösungsmöglichkeiten zu finden. Zunächst sammeln die Parteien große und kleine, nahe und fernliegende, umfassende oder nur Teilaspekte betreffende Lösungsoptionen, ohne sie zu bewerten. Erst in einem weiteren Schritt werden die Optionen danach beurteilt, ob sie für eine Lösung in Betracht kommen (positiv), ob sie ausscheiden (negativ) oder ob sie als interessant erachtet und ggf. noch im Einzelnen besprochen werden müssen.

Eine Mediation läuft in fünf Phasen ab.
Die sechs Phasen einer Mediation bauen aufeinander auf.

Verhandlungsphase

Die gesammelten und wiederum auf dem Flipchart oder auf Karteikarten dargestellten Optionen sind dann der Ausgangspunkt für die Verhandlungsphase. Nunmehr klären die Parteien in einem Prozess des Gebens und Nehmens miteinander ab, ob die von ihnen gemeinsam als positiv bewerteten Optionen zum Inhalt einer Vereinbarung werden können oder ob es für die als interessant bezeichneten Optionen noch weiterer Angebote und/oder Konkretisierungen bedarf.

Vereinbarungsphase

Haben die Parteien alle Themen, die sie einer Lösung zuführen wollen, nach dem oben dargestellten Phasenmodell bearbeitet, dann wird in der abschließenden Verhandlungsphase ein Lösungspaket geschnürt, in das alle Punkte aufgenommen werden, über die sich die Parteien geeinigt haben. Es ist Aufgabe des Mediators zu überprüfen, ob das Gesamtergebnis den zuvor herausgearbeiteten Interessen der Parteien entspricht und im Übrigen hinreichend bestimmt und umsetzbar ist.

Die Form der Abschlussvereinbarung

Für die Abschlussvereinbarung ist grundsätzlich keine Form vorgeschrieben. Sie kann daher mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Nur dann, wenn bestimmte Inhalte wie bspw. die Übertragung eines Grundstücks oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden, bedarf es einer notariellen Beurkundung.