Die diesjährige Mediationsausbildung an der Universität in Gießen, die von adribo ACADEMY für das dortige Institut für anwaltsorientierte Juristenausbildung -IAJ- durchgeführt worden war (siehe hier), endete dieser Tage mit Modul 6 und einem Kompensations-Workshop.
Von den 20 Teilnehmenden, und das zeichnete diesen Ausbildungslehrgang aus, hatten bereits 17 während der Ausbildung ein Mediationsverfahren durchgeführt und auch supervidieren lassen. Wer mithin bereits 120 Präsenzzeitstunden Ausbildung aufzuweisen hatte, beendete den Ausbildungslehrgang mit dem Gütesiegel Zertifizierter Mediator bzw. als Zertifizierte Mediatorin (vgl. § 2 ZMediatAusbV).
Nunmehr werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Fristen der §§ 3, 4 ZMediatAusbV im Blick behalten müssen: Denn Zertifizierte Mediatoren und Zertifizierte Mediatorinnen müssen innerhalb der ersten zwei Jahre vier von ihnen durchgeführte Mediationen oder Co-Mediationen supervidieren lassen. Zudem müssen sie in einem Vier-Jahres-Rhythmus Fortbildungsverpflichtungen im Umfang von 40 Stunden erfüllen, wenn sie nicht ihre Zertifizierung verlieren wollen.
In diesem Zusammenhang ist es lohnens- und empfehlenswert, sich mit dem jährlich wechselnde Fortbildungsprogramm von adribo ACADEMY vertraut zu machen, das finanziell günstige, qualitätsvolle und weiterführende Mediations-Seminare anbietet (zum aktuellen Fortbildungsprogramm hier).